Spielberechtigung für Jugendliche im Erwachsenenbereich

Jugendliche, die zusätzlich im Erwachsenenbereich eingesetzt werden sollen, benötigen ein entsprechendes Doppelspielrecht.

Der Ablauf erfolgt in vier Schritten:

1. Unbedenklichkeitsbescheinigung ausfüllen

Zunächst muss für die Spielerin oder den Spieler das Formular „Unbedenklichkeitsbescheinigung_H360“ vollständig ausgefüllt werden.

Dieses Formular ist die Grundlage für den weiteren Antrag.

https://www.handballwestfalen.de/fileadmin/user_upload/Handball360/Aerztliche_Unbedenklichkeitsbescheinigung_H360.pdf

Gebt das ausgefüllte Formular Petra Töns.

2. Verein stellt den Antrag

Anschließend stellt der Verein den Antrag auf die zusätzliche Spielberechtigung im handball360-System.

3. Eltern bestätigen den Antrag

Bei minderjährigen Spielerinnen und Spielern müssen die Eltern bzw. die verwaltende Person den Antrag anschließend im Elternbereich von handball360 bestätigen:

https://handball360.misquad.de/logintutores.php

Wichtig: Ohne diese Bestätigung kann der Antrag nicht vollständig weiterbearbeitet werden.

4. Prüfung durch den Verband

Nach der Bestätigung wird der Antrag an den zuständigen Verband weitergeleitet.

Der Verband prüft und validiert anschließend die Spielberechtigung. Erst nach dieser Freigabe ist das Doppelspielrecht wirksam.

Kurz zusammengefasst

Unbedenklichkeitsbescheinigung ausfüllen → Antrag durch den Verein → Bestätigung durch die Eltern → Freigabe durch den Verband

ℹ️ Grundlage: Ziffer 5 „Spielberechtigung für Jugendliche im Erwachsenenbereich“ aus der Anleitung Passwesen_Vereinsbereich_3.0